Befangenheit wegen Wortwahl "Tschechei"
Ein Bekannter von mir hat folgenden am 28.10.2019 ausgefertigten Beschluß erhalten, darin schreibt eine Richterin des Amtsgerichts Marienberg auf Seite 2 die Formulierung "Tschechei"
Auf Seite 2 des Beschlußes wurde zweimal die Formulierung "Tschechei" verwendet.
Meinem Bekannten wurde Prozeßkostenhilfe verweigert in einem Verfahren gegen einen 70-jährigen Oberwiesenthaler, der meinen Bekannten schon seit Jahren mehrfach beleidigt und verleumdet.
Dieser 70-jährige Mann aus Oberwiesenthal hatte auch immer die abschätzige Formulierung "Tschechei" gegen meinen Bekannten verwendet wohlwissend deren abschätziger Bedeutung!
Und nun benutzt das für Oberwiesenthal zuständige Amtsgericht Marienberg genau die gleiche abschätzige Wortwahl.
Darin sehe ich Befangenheit der Richterin.
Amtsgericht Marienberg Sachsen
Befangenheit wegen Wortwahl "Tschechei"
Ein Bekannter von mir hat folgenden am 28.10.2019 ausgefertigten Beschluß erhalten, darin schreibt eine Richterin des Amtsgerichts Marienberg auf Seite 2 die Formulierung "Tschechei"
Auf Seite 2 des Beschlußes wurde zweimal die Formulierung "Tschechei" verwendet.
Meinem Bekannten wurde Prozeßkostenhilfe verweigert in einem Verfahren gegen einen 70-jährigen Oberwiesenthaler, der meinen Bekannten schon seit Jahren mehrfach beleidigt und verleumdet.
Dieser 70-jährige Mann aus Oberwiesenthal hatte auch immer die abschätzige Formulierung "Tschechei" gegen meinen Bekannten verwendet wohlwissend deren abschätziger Bedeutung!
Und nun benutzt das für Oberwiesenthal zuständige Amtsgericht Marienberg genau die gleiche abschätzige Wortwahl.
Darin sehe ich Befangenheit der Richterin.













Auf Seite 2 des Beschlußes wurde zweimal die Formulierung "Tschechei" verwendet.
AntwortenLöschenMeinem Bekannten wurde Prozeßkostenhilfe verweigert in einem Verfahren gegen einen 70-jährigen Oberwiesenthaler, der meinen Bekannten schon seit Jahren mehrfach beleidigt und verleumdet.
Dieser 70-jährige Mann aus Oberwiesenthal hatte auch immer die abschätzige Formulierung "Tschechei" gegen meinen Bekannten verwendet wohlwissend deren abschätziger Bedeutung!
Und nun benutzt das für Oberwiesenthal zuständige Amtsgericht Marienberg genau die gleiche abschätzige Wortwahl.
Darin sehe ich Befangenheit der Richterin
Auf Seite 2 des Beschlußes wurde zweimal die Formulierung "Tschechei" verwendet.
AntwortenLöschenMeinem Bekannten wurde Prozeßkostenhilfe verweigert in einem Verfahren gegen einen 70-jährigen Oberwiesenthaler, der meinen Bekannten schon seit Jahren mehrfach beleidigt und verleumdet.
Dieser 70-jährige Mann aus Oberwiesenthal hatte auch immer die abschätzige Formulierung "Tschechei" gegen meinen Bekannten verwendet wohlwissend deren abschätziger Bedeutung!
Und nun benutzt das für Oberwiesenthal zuständige Amtsgericht Marienberg genau die gleiche abschätzige Wortwahl.
Darin sehe ich Befangenheit der Richterin
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